Einwendung gegen die Streichung des Seeuferweges im Richtplantext

Wädenswil, den 31. Oktober 2020

Medienmitteilung des Vereins JA zum Seeuferweg zur Teilrevision des regionalen Richtplanes Zimmerberg

Einwendung gegen die Streichung des Seeuferweges im Richtplantext
Der Verein JA zum Seeuferweg hat der Zürcher Planungsgruppe (ZPZ) eine Einwendung gegen die Auswechslung des Begriffs «Seeuferweg» durch «Zürichseeweg» im regionalen Richtplan Zimmerberg eingereicht. Mit der vorgeschlagenen Begriffsänderung auf regionaler Ebene wird mittelfristig das Ziel verfolgt, auch im kantonalen Richtplan das Wort «Seeuferweg» und damit den Ausdruck «Ufer» zu entfernen. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Planung der unteren Stufe der oberen zu entsprechen hat (§16 Abs.1 PBG). Daher ist diese Elimierung des Begriffs «Seeuferweg» unzulässig. Der Verein erwartet, von den Delegierten der ZPZ, dass sie diesen Mangel an ihrer nächsten Versammlung beheben.
Die vorgeschlagene Begriffsänderung ist mehr als eine redaktionelle Anpassung. Mit dem Begriff «Zürichseeweg» wird eine inhaltliche Änderung vorgenommen, welche dem übergeordneten kantonalen Richtplan widerspricht und den weiteren Ausbau des Seeuferweges gemäss Zürcher Strassengesetz erschweren soll. Dieses politisch fragwürdige Ziel verfolgen offenbar die beiden regionalen Planungsgruppen Zimmerberg und Pfannenstil, welche die Aufgabe haben, «regionale und kommunale Aspekte» im Rahmen der kantonalen Richtplanung zu koordinieren. Bereits 2018 hat die Planungsgruppe Pfannenstil den Begriff «Seeuferweg» im Richtplan für das rechte Seeufer von der Öffentlichkeit unbemerkt durch «Zürichseeweg» ersetzt. Auf ihrer Website heisst es unter dem Suchbegriff «Zürichseeweg» unverblümt: «Der Begriff «Zürichseeweg» verdeutlicht, dass aus regionaler Sicht keine durchgehende Führung des Wegs am Seeufer zweckmässig und erwünscht ist.»
Wie wichtig es ist, an der Bezeichnung «Seeuferweg» festzuhalten, zeigt die Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage 296/2020 betreffend Sanierung der Seestrasse im Kehlhof in Stäfa. Darin behauptet die Regierung allen Ernstes, die Aufwertung des Trottoirs an der Seestrasse entspreche der Umsetzung des im kantonalen Richtplan mit «Seeuferweg» bezeichneten Vorhabens. Das Trottoir verläuft dort über weite Strecke ohne Blick auf den See zwischen Strasse und hohen Einfriedungen.

Weitere Auskünfte:
Julia Gerber Rüegg 079 635 64 60
Präsidentin
Verein JA zum Seeuferweg info@juliagerber.ch

Medienmitteilung als PDF

Seeuferweg – Gemeinden entlasten und eine Hürde beseitigen

Wädenswil, den 19. Oktober 2020

Medienmitteilung des Vereins JA zum Seeuferweg
zur vorläufigen Unterstützung der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 196/2019 von
Jonas Erni, Thomas Wirth und Thomas Forrer: Keine Kostenbeteiligung für Gemeinden bei Uferwegen

Seeuferweg – Gemeinden entlasten und eine Hürde beseitigen
Unter dem Druck von zwei Uferweginitiativen hat der damalige Kantonsrat im Jahr 2013 im Strassengesetz mit Art. 28b den Uferwegen an Seen und Flüssen im Kanton Zürich den Status von Staatsstrasse verliehen. Damit hat er dem Kanton die Planungs-, Finanzierungs- und Baupflicht für die Realisierung solcher Wege gemäss kantonalem Richtplan auferlegt. Dies, obwohl die damalige Mehrheit, mit Blick auf das bereits stark bebauten Zürichseeufer, dem Bau insbesondere des Zürichseeuferweges dezidiert ablehnend gegenüber stand
Um insbesondere den Zürichseeweg von allem Anfang an im Keim gleich wieder zu ersticken, hat der Kantonsrat im neuen Artikel mehrere Hürden eingebaut. Eine davon war das totale Enteignungsverbot auf Ufergrundstücken, welches vom Bundesgericht umgehend wieder kassiert worden ist. Eine andere ist der systemfremde Gemeindebeitrag von 20 Prozent.
Kantonsstrassen verbinden wie Wander- ,Velo- und Uferwege verschiedene Gemeinden miteinander. Damit diese Verbindungen gewährleistet sind, und eine Strasse nicht abrupt an der Gemeindegrenze endet, obliegt dem Kanton die Federführung und er trägt die Kosten für das Projekt. Die Mitsprach der Gemeinden bei kantonalen Projekten ist unabhängig von dieser Finanzierung im Planfestsetzungsprozess garantiert. So auch beim Zürichseeuferweg. Der Gemeindebeitrag für Uferwege hat also nichts mit der Gemeindeautonomie zutun. Er soll jedoch die Realisierung des in der Bevölkerung beliebten Seeuferweges für die Gemeinden unattraktiv machen.
Der Verein JA zum Seeuferweg nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Kantonsrat die Gemeinden vom systemwidrigen Gemeindebeitrag für Uferwege entlasten will. «Wir sind zuversichtlich, dass der Rat die definitive Streichung des unsinnigen Gemeindebeitrags schon bald definitiv beschliessen wird», sagt Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «JA zum Seeuferweg».

Weitere Auskünfte:
Julia Gerber Rüegg 079 635 64 60
Präsidentin
Verein JA zum Seeuferweg info@juliagerber.ch

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Tages-Anzeiger, 20.10.2020 Kanton soll den Seeuferweg allein bezahlen

Zürichsee-Zeitung, 20.10.2020 Kantonsrat schräubelt am Kompromiss zum Seeuferweg

Zürichsee-Zeitung, 20.10.2020 http://www.uferwege-zuerich.ch/pdf/20201020_zsz2.pdf

Der Seeuferweg darf nicht aus dem regionalen Richtplan Zimmerberg gestrichen werden

Aufruf zu einer Einwendung

Die Züricher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) will mit der Teilrevision des regionalen Richtplanes den Begriff «Seeuferweg» durch das Wort «Zürichseeweg» ersetzen und so den Bezug des Weges zum Ufer eliminieren. Damit will das nicht direktdemokratisch legitimierte Gremium von Gemeindevertretern eine entscheidende inhaltliche Änderung vornehmen, welche dem Willen der Bevölkerung im Bezirk Horgen widerspricht: Der weitere Ausbau des Seeuferweges gemäss Zürcher Strassengesetz soll mittelfristig verunmöglicht werden. Diese Änderung ist unzulässig, weil sie den kantonalen Vorgaben widerspricht. Dagegen hat der Verein «Ja zum Seeuferweg» eine Einwendung eingereicht.
Wir rufen Sie dazu auf, Ihre persönliche Einwendung einzureichen. Sie muss bis zum 20. Oktober (Poststempel) an das Sekretariat der ZPZ geschickt werden.
Mustertext als Word
Mustertext als PDF

Zwei Leserbriefe zum Thema:
Zürichseezeitung, 1.10.2020, Regionaler Plan ist kaum bekannt
Zürichseezeitung, 14.10.2020 Seeuferweg muss bleiben