Drei Seeanstösser bekämpfen erfolglos einen Fusssteg in Zürich-Wollishofen: Das Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen und festgehalten, dass Seeuferwege zwingend dem Ufer entlang geführt werden müssen.
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Drei Seeanstösser bekämpfen erfolglos einen Fusssteg in Zürich-Wollishofen: Das Verwaltungsgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen und festgehalten, dass Seeuferwege zwingend dem Ufer entlang geführt werden müssen.
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