Medienmitteilung des Vereins „Ja zum Seeuferweg“ zur Revision des Planungs- und Baugesetzes im Zürcher Kantonsrat

Wädenswil, 3. Januar 2020

Der Verein „Ja zum Seeuferweg“ wird das Referendum ergreifen

Am 27. Januar wird der Kantonsrat über eine Ergänzung des Planungs- und Baugeset-zes beschliessen, welche die dichte Bebauung der Zürichseeufer erleichtern würde. Sollte der Rat der Vorlage 5469/2018 in der vorliegenden Fassung zustimmen, so wird der Verein „Ja zum Seeuferweg“ dagegen das Referendum ergreifen.

Der Zürichsee ist Wirtschafts- und Lebensraum für mehr als 1 Mio. Menschen sowie Lebens-raum für viele Tiere und Pflanzen. Der Kanton braucht deshalb mehr und sicher nicht weniger Einflussmöglichkeiten, wenn es um Landschaftsschutz, eine höhere Gewichtung der Ökologie und den verbesserten Zugang zum Seeufer geht. Diese Vorlage verpasst es jedoch, die Land-schaft am Zürichsee und die öffentlichen Interessen zu schützen.

Mit Art. 67a wird der Baudruck auf die Uferliegenschaften weiter zunehmen und die uner-wünschte Bandstadt am Zürichsee wird sich weiter ausbreiten. Die Gemeindebehörden wer-den unter Druck kommen, die maximale Ausnützung auf Grundstücken mit Seeanstoss zuzu-lassen, wodurch diese aufgewertet werden. Bisher extensiv genutzte Grundstücke mit wertvol-len alten Bauten und Parkanlagen würden zugunsten rentablerer Nutzung verschwinden. Na-turschutzprojekte und Anlagen für die Öffentlichkeit würden teurer und schwieriger zu finanzie-ren.

Am 28. März 2013 entschied das Bundesgericht, dass den kantonalen Sonderbauvorschriften für Konzessionsland die Rechtsgrundlage fehle und ihre Ziele künftig mit den Mitteln des Raumplanungs- und Baurechts sowie den Vorgaben des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz zu erreichen seien. Der Kanton müsse seine Nutzungsplanung anpassen und es sei ihm unbenommen, den Seeuferschutz in genereller Weise auszuweiten. Der Handlungsbe-darf war damit klar umrissen:
1. Höhere Gewichtung und Sicherung des öffentlichen Interesses
2. Anpassung der kantonalen Nutzungsplanung an die übergeordneten Vorgaben
3. Ausdehnung des Seeuferschutzes auf das ganze Ufer

Diese Vorgaben werden von Art. 67a in der vorliegenden Form nicht erfüllt:
• Der Kanton verzichtet auf die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen auf Ufergrund-stücken, statt sie durchzusetzen
• Die Anpassung der kantonalen Nutzungsplanung beschränkt sich auf das absolute Mi-nimum und lässt grosse Bauvolumen zu
• Die „gesamtheitliche Sicht“ geht verloren, wenn jede Gemeinde selbständig über den Uferbereich befindet
• Die Durchsetzung der verbrieften öffentlichen Interessen ist nicht mehr garantiert, weil die kantonale Bewilligungspflicht für Vorhaben auf Konzessionsland entfällt
• Von Natur- und Heimatschutz ist keine Rede

Aus diesen Gründen werden wir diese Vorlage nötigenfalls mit dem Referendum bekämpfen.

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Weitere Auskünfte
Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg»
Tel. 079 635 64 60

Zürichsee-Zeitung, 4.1.2020: Verein «Ja zum Seeuferweg» droht mit Referendum

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