Der Seeuferweg darf nicht aus dem regionalen Richtplan Zimmerberg gestrichen werden

Aufruf zu einer Einwendung

Die Züricher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) will mit der Teilrevision des regionalen Richtplanes den Begriff «Seeuferweg» durch das Wort «Zürichseeweg» ersetzen und so den Bezug des Weges zum Ufer eliminieren. Damit will das nicht direktdemokratisch legitimierte Gremium von Gemeindevertretern eine entscheidende inhaltliche Änderung vornehmen, welche dem Willen der Bevölkerung im Bezirk Horgen widerspricht: Der weitere Ausbau des Seeuferweges gemäss Zürcher Strassengesetz soll mittelfristig verunmöglicht werden. Diese Änderung ist unzulässig, weil sie den kantonalen Vorgaben widerspricht. Dagegen hat der Verein «Ja zum Seeuferweg» eine Einwendung eingereicht.
Wir rufen Sie dazu auf, Ihre persönliche Einwendung einzureichen. Sie muss bis zum 20. Oktober (Poststempel) an das Sekretariat der ZPZ geschickt werden.
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Zwei Leserbriefe zum Thema:
Zürichseezeitung, 1.10.2020, Regionaler Plan ist kaum bekannt
Zürichseezeitung, 14.10.2020 Seeuferweg muss bleiben

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