Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des «Vereins Ja zum Seeuferweg» gut.
Medienmitteilung des Bundesgerichts >>
Urteil >>
Bundesgericht bestätigt: Enteignungsverbot unzulässig
Der Verein «Ja zum Seeuferweg» nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich unzulässig ist. Das Bundesgericht hat Artikel 28c im Strassengesetz aufgehoben und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Beschwerdeführenden gefolgt.
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