Bundesgericht bestätigt: Enteignungsverbot unzulässig

Der Verein «Ja zum Seeuferweg» nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich unzulässig ist. Das Bundesgericht hat Artikel 28c im Strassengesetz aufgehoben und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Beschwerdeführenden gefolgt.
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