Bundesgericht bestätigt: Enteignungsverbot unzulässig

Der Verein «Ja zum Seeuferweg» nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich unzulässig ist. Das Bundesgericht hat Artikel 28c im Strassengesetz aufgehoben und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Beschwerdeführenden gefolgt.
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Ein Krimi zum Kampf um den Uferweg

Heisse Eisen von Petra Ivanov

Die beiden Hauptpersonen dieses spannenden Krimis sind ein Befürworter und ein Gegner des Seeuferwegs. Die Hintergrundgeschichte ist sehr gut recherchiert. Leider ist der Mord etwas gar brutal.

Siegesfeier und Erfahrungsaustausch

Grossartig! Der Märchler Verein «Ripa Inculta» hat vor Bundesgericht Recht bekommen. Die Kiesgruben in Nuolen dürfen nicht überbaut werden, sondern müssen der Natur zurückgegeben werden. Wir vom Verein «Ja zum Seeuferweg unterstützen die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner von Nuolen und Wangen. Bei einem gemeinsamen Treffen haben wir am 17.7.2015 unsere Erfahrungen ausgetauscht und diesen Sieg für den Umweltschutz gefeiert.

Bundesgerichtsentscheid Nuolen

Das Bundesgericht fällt einen Entscheid zugunsten des Umweltschutzes im Fall «Nuolen», Kanton Schwyz, wo im Riedland Kies abgebaut worden war. Damit verhindert es ein grosses Bauvorhaben, das von Gemeinde und Kanton bereits bewilligt worden war, und setzt die Renaturierung des Geländes durch, wie es das Gewässerschutz-Gesetz verlangt.