Die Bevölkerung am Zürichsee ist in den letzten 20 Jahren enorm gewachsen. Immer mehr erholungsbedürftige Menschen tummeln sich auf den wenigen zugänglichen Stellen am linken und rechten Seeufer. Viele private Uferliegenschaften werden immer dichter überbaut und mit gestylten Gärten versehen. Die noch verbleibende Flora und Fauna steht unter Druck.
STADT ZÜRICH: AUSGEZEICHNETE UFERGEBIETE
Einzig die Stadt Zürich hat das wichtige öffentliche Interesse an einem autofreien Weg um das Zürcher Seebecken konsequent umgesetzt. In den letzten Jahren wurde auch dem Naturschutz Rechnung getragen. Für die Pflege und Weiterentwicklung ihrer Fluss- und Seeufer hat der Schweizer Heimatschutz der Stadt vor kurzem den Schulthess Gartenpreis 2020 zugesprochen. Hier der Beitrag von Schweiz aktuell vom 30. Juni 2020
Vom Bund verlangt
Im Raumplanungsgesetz ist festgelegt: „… insbesondere sollen See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden“. Dieser Bestimmung folgend ist der Seeuferweg seit Jahrzehnten im kantonalen Richtplan eingetragen. Die Bevölkerung hat also das Recht auf einen Seeuferweg – auch entlang der Gold- und der Silberküste.
Der Naturschutz geht vor
Wo Uferpartien aus Gründen des Naturschutzes zu schonen sind, soll der Fussweg über Stegbauten oder von der Uferlinie abgesetzt gebaut werden können.
Der Kanton ist zuständig
Der Kanton regelte die Aufschüttungen, die zur heutigen Uferlinie führten. Er erteilte Landkonzessionen und auferlegte Grunddienstbarkeiten auf das gewonnene Uferland. Damit ein zusammenhängender Weg möglich wird, ist der Kanton gefordert. Selbstverständlich sind lokale Interessen zu beachten und die Gemeinden mit einzubeziehen. Dass dies möglich ist, zeigt der Abschnitt des Uferweges von Wädenswil nach Richterswil.
Kaum Enteignungen nötig
Ein Grossteil des Seeufergebietes ist konzessioniertes Aufschüttungsland, welches im 19. Jh. zur Landgewinnung angeschüttet wurde. Oft ist in den Konzessionen explizit vermerkt, dass das zum Gebrauch überlassene Land im Falle des Baus eines Seeuferweges an den Kanton zurückfalle. Entschädigungszahlungen sind nur dort zu erwarten, wo solche Bestimmungen fehlen. Würde an solchen Stellen ein Steg gebaut, oder der Weg ausnahmsweise abweichend von der Uferlinie geführt, bräuchte es auch dort weder Enteignungen noch Entschädigungen.
Das Geld liegt bereit
Wie das übergeordnete Strassennetz und das übergeordnete Velowegnetz so ist auch der überregionale Seeufer-Fussweg von kantonaler Bedeutung. Wie alle übergeordneten Verkehrswege ist auch der Seeuferweg aus den Mitteln des Strassenfonds zu finanzieren. Der Strassenfonds weist beachtliche Mittel aus und er wird in den kommenden Jahren noch mehr Geldzufluss verzeichnen, nachdem das Bundesgericht der LSVA-Erhöhung grünes Licht gegeben hat.
Weniger Verkehr
Ein attraktives, gut zugängliches Naherholungsgebiet reduziert den Verkehr. Wer zu Fuss in kurzer Zeit einen schönen Platz am See erreicht, benützt das Auto weniger oft.
An schönen Tagen zeigt sich in den Seequartieren der Stadt Zürich das immer gleiche Bild: Aus allen Ecken und Enden zieht es Menschen an das Seeufer. Die Folgen zeigen sich deutlich in den übernutzten Uferzonen sowie im unzumutbaren Parkplatzsuchverkehr. Dabei gäbe es rund ums Seebecken ausreichend Erholungsraum, er müsste nur endlich der Öffentlichkeit zugänglich sein! Statt schädlicher Übernutzung weniger Uferabschnitte, verteilen sich die Menschen künftig umweltverträglich um das Seebecken.
Aufwertung der Gemeinden
Zu Fuss direkt ans Seeufer. Selbst für die allermeisten Bewohnerinnen und Bewohner der Seegemeinden ist dies heute nicht möglich. Von Richterswil über Zürich bis Stäfa grenzen 16 Zürcher Gemeinden ans Ufer des Zürichsees. Sie alle werden aufgewertet, wenn ihre Bevölkerung in der Gemeinde vom See als Erholungsort profitieren kann. Mehr Komfort für die Menschen bringt Belebung der Gemeinden und somit nicht zuletzt Gewinn für das lokale Gewerbe.
LINKS
Uferinitiative Webseite der Initiative
WeCollect Online Unterschriften für die Uferinitiative sammeln
Rives Publiques Verein für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe der Schweiz
Fussverkehr Schweiz Verein für die Interessen der Fussgänger
VCS Verkehrsclub der Schweiz
Seestadt Vision zur Entwicklung der Region Zürichsee
Aqua Viva – Rheinaubund Gewässerschutzorganisation der Schweiz
Uetikon an den See Verein für die öffentlichen Interessen am Seeufer in Uetikon
Ripa Inculta Rettet das Ufer von Nuolen
Fussgängerverein Zürich Zu Fuss in Zürich