Der Zürcher Kantonsrat will das Grundeigentumder Seeanstösser schützen. Damit dürfte ein durchgehender Uferweg vom Tisch sein.
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Der Zürcher Kantonsrat will das Grundeigentumder Seeanstösser schützen. Damit dürfte ein durchgehender Uferweg vom Tisch sein.
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Die bürgerliche Mehrheit verstärkt den Schutz des Grundeigentums am Zürichsee. Das Bundesgericht hatte 2015 ein absolutes Verbot von Enteignungen aufgehoben.
Geniessen Seeanstösser einen höheren Schutz als andere Grundeigentümer? Weshalb braucht es dazu im Strassengesetz eine eigene Bestimmung? Diese Fragen haben den Kantonsrat schon vor Jahren mehrfach beschäftigt. Die Neuauflage der Debatte vom Montag hat den Grund in einem Urteil des Bundesgerichts vom Herbst 2015.
Die Beratungen über das Wassergesetz gehen in eine Zusatzrunde – weil vor allem die FDP «stümperhaft» vorgeganen sei, so die BDP.
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Weil die Bürgerlichen Änderungen angebracht haben, muss die Kommission erneut beraten
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Das Wassergesetz könnte das Ende des Seeuferwegs bedeuten. Beim Gesetz selbst ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen.
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