Seeuferwegverein darf Baubewilligungen im Gewässerraum einsehen

Seeuferwegverein darf Baubewilligungen im Gewässerraum einsehen
Medienmitteilung zum Bundesgerichtsurteil
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil dem Verein JA zum Seeuferweg das Recht zugesprochen, Einsicht zu nehmen in eine rechtskräftige Baubewilligung inklusive Konzessionsvertrag für eine Liegenschaft am Ufer des Zürichsees. Aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips ist der Verein befugt, Bewilligungen für Bauten in Seenähe einzusehen, um die entsprechende Bewilligungspraxis der Behörden zu erfassen. Die gegen das Einsichtsgesuch gerichtete Beschwerde der Grundstückbesitzerin wurde vom Bundesgericht als offensichtlich unbegründet erachtet.
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