Das Bundesgericht verweigert der Beschwerde unseres Vereins die aufschiebende Wirkung. Die angefochtenen Bestimmungen können daher in Kraft treten.
Enteignungsverbot ist verfassungs- und bundesrechtswidrig
Der Verein «Ja zum Seeuferweg» sowie 15 Privatpersonen haben Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhoben. Sie wehren sich gegen das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich.
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Kantonsrat schafft unzulässige Sonderrechte für Grundbesitzende
Landeigentümerinnen und -eigentümer am See dürfen in Zukunft für den Bau von Uferwegen nicht enteignet werden. Mit ihrem heutigen Beschluss verstösst die Mehrheit des Kantonsrates gegen Verfassung und Gesetze des Bundes. Dagegen wird der Verein «Ja zum Seeuferweg» beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
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NZZ: Der Zürichseeweg ist überbewertet
Die Zürcher Bevölkerung misst einem ufernahen Weg um den Zürichsee nur geringe Bedeutung bei. Dies will die NZZ nun herausgefunden haben.
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NZZ: SP setzt auf eine neue Uferweg-Initiative
In der Uferweg-Vorlage schlägt vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Stunde der Taktierer. Es sieht jetzt danach aus, dass der Kompromiss durchfällt. Die SP will ihn doch nicht mittragen – und setzt lieber auf eine neue Volksinitiative.
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