Der Zürcher Kantonsrat hat das umstrittene Wassergesetz in der gestrigen Sitzung sistiert.
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Medienmitteilung: Die Lobby der Seeuferweg-Gegner macht einen Rückzieher
Der Entwurf des Wassergesetzes ist heute im Kantonsrat nicht verabschiedet, sondern überraschend und grossmehrheitlich an die vorberatende Kommission zurückgewiesen worden. Offenbar hat sich bei der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats die Einsicht durchgesetzt, dass das von ihr im Rat durchgepeitschte Gesetz vor dem Bundesgericht nicht standhalten würde.
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Zürichseezeitung: Kantonsräte wollen Gemeinden zu Kostenübernahme zwingen
Drei Kantonsräte wollen verhindern, dass die Gemeinden die Stimmbürger über den Seeuferweg abstimmen lassen. Der Regierungsrat soll den im Gesetz vorgesehenen Kostenanteil der Gemeinden für den Seeuferweg als gebundene Ausgaben deklarieren.
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Kostenanteil der Gemeinden für den Bau von Uferwegen
ANFRAGE von Tobias Mani (EVP, Wädenswil), Davide Loss (SP Adliswil) und Daniel Sommer (EVP, Affoltern am Albis)
betreffend Kostenanteil der Gemeinden für den Bau von Uferwegen
KR-Nr. 51/2018
Nach einer langen politischen Odyssee konnte sich der Kantonsrat (im Sinne eines Gegenvorschlages zu den damaligen Uferweginitiativen) dazu durchringen, dass jährlich mindestens CHF 6 Mio. im Budget für den Bau von Uferwegen eingestellt werden müssen. Zwei Drittel dieses Betrages sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen.
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Kantonsrat KR-Nr. 51/2018
Alter Wein in neuen Schläuchen
Die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat tritt die Interessen der Bevölkerungsmehrheit mit Füssen. So gewichtet sie die privaten Sonderinteressen der Seeanstösser weitaus höher als die berechtigten öffentlichen Interessen. Einmal mehr versucht eine Mehrheit aus SVP, FDP und CVP mit gesetzlich fragwürdigen, bundesrechtswidrigen Mechanismen den Bau des Seeuferweges zu tropedieren. Sie will das 2014 vom Bundesgericht kassierte Enteignungsverbot an Seegrundstücken im Strassengesetz mit einer verklausulierten Formulierung im neuen Wassergesetz durch die Hintertüre wieder einführen und meint niemand merke es. Wie kann man so überheblich und so dumm sein?
Für den Verein «Ja zum Seeuferweg» ist klar: Verabschiedet der Rat das neue Wassergesetz bezüglich Seeuferweg in der heutigen Form, werden wir einmal mehr ans Bundesgericht gelangen müssen. Ein Aufwand, den wir uns gerne ersparen würden. Der Zürcher Kantonsrat riskiert dann eine zweite Schlappe wegen Missachtung übergeordneter Gesetze und Geringschätzung der öffentlichen Interessen. Wahrlich keine gute Referenz für das Zürcher Parlament!
