Der Entwurf des Wassergesetzes ist heute im Kantonsrat nicht verabschiedet, sondern überraschend und grossmehrheitlich an die vorberatende Kommission zurückgewiesen worden. Offenbar hat sich bei der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats die Einsicht durchgesetzt, dass das von ihr im Rat durchgepeitschte Gesetz vor dem Bundesgericht nicht standhalten würde.
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