Bundesgericht: Enteignungen zu Unrecht ausgeschlossen

Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des «Vereins Ja zum Seeuferweg» gut.
Medienmitteilung des Bundesgerichts >>
Urteil >>

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