Einwendung gegen die Streichung des Seeuferweges im Richtplantext

Wädenswil, den 31. Oktober 2020

Medienmitteilung des Vereins JA zum Seeuferweg zur Teilrevision des regionalen Richtplanes Zimmerberg

Einwendung gegen die Streichung des Seeuferweges im Richtplantext
Der Verein JA zum Seeuferweg hat der Zürcher Planungsgruppe (ZPZ) eine Einwendung gegen die Auswechslung des Begriffs «Seeuferweg» durch «Zürichseeweg» im regionalen Richtplan Zimmerberg eingereicht. Mit der vorgeschlagenen Begriffsänderung auf regionaler Ebene wird mittelfristig das Ziel verfolgt, auch im kantonalen Richtplan das Wort «Seeuferweg» und damit den Ausdruck «Ufer» zu entfernen. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Planung der unteren Stufe der oberen zu entsprechen hat (§16 Abs.1 PBG). Daher ist diese Elimierung des Begriffs «Seeuferweg» unzulässig. Der Verein erwartet, von den Delegierten der ZPZ, dass sie diesen Mangel an ihrer nächsten Versammlung beheben.
Die vorgeschlagene Begriffsänderung ist mehr als eine redaktionelle Anpassung. Mit dem Begriff «Zürichseeweg» wird eine inhaltliche Änderung vorgenommen, welche dem übergeordneten kantonalen Richtplan widerspricht und den weiteren Ausbau des Seeuferweges gemäss Zürcher Strassengesetz erschweren soll. Dieses politisch fragwürdige Ziel verfolgen offenbar die beiden regionalen Planungsgruppen Zimmerberg und Pfannenstil, welche die Aufgabe haben, «regionale und kommunale Aspekte» im Rahmen der kantonalen Richtplanung zu koordinieren. Bereits 2018 hat die Planungsgruppe Pfannenstil den Begriff «Seeuferweg» im Richtplan für das rechte Seeufer von der Öffentlichkeit unbemerkt durch «Zürichseeweg» ersetzt. Auf ihrer Website heisst es unter dem Suchbegriff «Zürichseeweg» unverblümt: «Der Begriff «Zürichseeweg» verdeutlicht, dass aus regionaler Sicht keine durchgehende Führung des Wegs am Seeufer zweckmässig und erwünscht ist.»
Wie wichtig es ist, an der Bezeichnung «Seeuferweg» festzuhalten, zeigt die Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage 296/2020 betreffend Sanierung der Seestrasse im Kehlhof in Stäfa. Darin behauptet die Regierung allen Ernstes, die Aufwertung des Trottoirs an der Seestrasse entspreche der Umsetzung des im kantonalen Richtplan mit «Seeuferweg» bezeichneten Vorhabens. Das Trottoir verläuft dort über weite Strecke ohne Blick auf den See zwischen Strasse und hohen Einfriedungen.

Weitere Auskünfte:
Julia Gerber Rüegg 079 635 64 60
Präsidentin
Verein JA zum Seeuferweg info@juliagerber.ch

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