Kantonsrat schützt die Seeufer vor übermässiger Verbauung

Der Verein «JA zum Seeuferweg» nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Kantonsrat das Zürichseeufer und damit eine Landschaft von kantonaler Bedeutung im Interesse der ganzen Bevölkerung und der kommenden Generationen schützt.

Heute hat der Kantonsrat die Regeln für die Uferbereichsplanung am Zürichsee beschlossen. Die Bewirtschaftung der noch freien sowie der bereits überbauten Grundstücke im Gewässerraum ist für die Liegenschaftenbesitzer und für die kommunalen und kantonalen Bewilligungsbehörden eine grosse Herausforderung. Die Nutzung der Landanlagen und der wenigen noch natürlichen Uferbereiche hat sich an den öffentlichen Interessen, dem Natur- und Heimatschutz sowie am Landschafts- und Ortsbildschutz und an verschiedenen raumplanerischen Vorgaben zu orientieren.

Nun hat der Kantonsrat eine der Komplexität angemessene Vorlage verabschiedet, welche den Seegemeinden bei der kommunalen Seeuferplanung einen klaren Orientierungsrahmen bietet, ihnen aber gleichzeitig einen angemessenen Spielraum für die lokale Gestaltung der Ufer belässt. Diese Qualität hat das Gesetz dem Antrag des Wädenswiler Stadtrats und Kantonsrat Jonas Erni zu verdanken, welchem der Kantonsrat klar zugestimmt hat.

Der Herrliberger Kantonsrat Domenik Ledergerber hat in seiner Rolle als Präsident des Vereins FAiR, welcher auf politischer und juristischer Ebene gezielt die Interessen der Liegenschaftenbesitzer am Seeufer verficht, mit einem Referendum und mit sich hinziehenden Rechtsstreitigkeiten gedroht. «Wir kennen das Recht am Zürichsee und die Geschichte der Aufschüttungen sehr genau», sagt die Präsidentin des Vereins «JA zum Seeuferweg», Julia Gerber Rüegg. «Wir sehen jeder juristischen und politischen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Allerdings würden wir unsere Zeit und unsere Kräfte lieber für die ökologische Aufwertung der Seeufer und für eine der ganzen Bevölkerung dienenden Seeuferplanung einsetzen als für aufwändige Rechtsstreitigkeiten und politische Auseinandersetzungen verwenden. Diese lassen letztlich die Unsicherheit andauern, unter der die Gemeindebehörden genauso wie Eigentümerinnen und Eigentümer von Uferliegenschaften leiden.

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