Seeuferweg blockiert – private Bauten am Ufer bewilligt

Seeuferweg blockiert – private Bauten am Ufer bewilligt

Die Antwort der Regierung auf den Vorstoss der Kantonsratsmitglieder Tobias Mani (EVP), Hanspeter Göldi (SP), Judith Stofer (AL) und Christa Stünzi (GLP) ergibt, dass der Kanton von 2009 und 2022 fast 900 Baugesuche im Gewässerraum bearbeitet hat. Weniger als 5 Prozent der Gesuche erwiesen sich als nicht bewilligungsfähig.

Bei den meisten dieser Bewilligungsverfahren dürfte es sich um Liegenschaften am Zürichsee handeln. Denn alle anderen Zürcher Seen stehen seit den 30er Jahren unter Schutz.

Die grosse Anzahl erstaunt, da der Gewässerraum grundsätzlich mit einem Bauverbot belegt ist. Gemäss Gewässerschutzverordnung des Bundes dürfen dort nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken erstellt werden. Der Gewässerraum am Zürichsee ist heute 20 Meter breit. Jede Baubewilligung, die ihn berührt, ist eine Ausnahmebewilligung. Hier wird also die Ausnahme zur Regel, so dass direkt am Zürichseeufer auf hunderten von Parzellen fleissig neu und stark verdichtet gebaut werden kann.

Medienmitteilung 27. Juni 2023 mehr

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