Medienmitteilung: Referendum gegen das Zürcher Wassergesetz

Den Seezugang verhindern?Wassergesetz NEIN!

Das Raumplanungsgesetz schreibt den Kantonen vor, See- und Flussufer freizuhalten sowie den öffentlichen Zugang und die Begehung zu erleichtern. Dies entspricht auch dem vielfach und klar formulierten Willen der Zürcher Bevölkerung. Darum hat der Kantonsrat auf Vorschlag der Volksinitiative «Zürisee für alli» 2016 im Strassengesetz eine solide gesetzliche Grundlage für den Bau des Seeuferweges geschaffen. Doch nun legt das Wassergesetz dem Seeuferweg jeden erdenklichen Stein in den Weg. So wurde die Formulierung, dass der öffentliche Zugang zu erleichtern sei, aus dem Gesetz gestrichen und jede Erwähnung der öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit der Ufernutzung entfernt. Dafür werden die Privilegien der privaten Landanlage-Konzessionärinnen und -Konzessionäre gestärkt, die 95% des Zürichseeufers besetzen. Mit dem Wassergesetz wird die Schaffung von öffentlichem Uferzugang massiv erschwert und der Seeuferweg verhindert.

Wasser privatisieren?  Wassergesetz NEIN!

Gewässer und ihre Ufer sind in erster Linie Allgemeingut. Diesen Grundsatz will der Kantonsrat im neuen Wassergesetz vernebeln. Da es auch private Ansprüche an den Gewässern gibt, müsste im Wassergesetz eine klare Eigentumsregelung stehen. Die Regierung schlug denn auch vor, dass die Öffentlichkeit der Gewässer grundsätzlich vermutet wird. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen wäre ein Nachweis für den privaten Anspruch am Allgemeingut Wasser von privater Seite zu erbringen gewesen. Doch die Mehrheit im Kantonsrat hat diese elegante Regelung gestrichen und durch einen banalen Verweis auf das Zivilgesetzbuch ersetzt, wo im Art. 664 nichts anderes steht, als dass die Kantone die Eigentumsverhältnisse zu regeln haben. Der Zweck dieses Zirkels ist es, Verwirrung zu stiften und öffentliches Eigentum in Frage zu stellen. Das ist gefährlich! Gewässer und ihre Ufer sowie Grundwasser sind in alter Schweizerischer Tradition Allgemeingut! Das muss so bleiben.

Öffentliche Güter verschenken? Wassergesetz NEIN!

Wer ein Recht erwirbt, von Wasser, einem Gewässer oder einem Stück Ufer besonderen Gebrauch zu machen, muss eine Verleihgebühr zahlen, weil die Allgemeinheit von da an dieses Gut nicht mehr nutzen kann. Nun will die Kantonsratsmehrheit im Wassergesetz diese Verleihgebühr abschaffen. Wer sich den Platz für ein neues Bootshaus reservieren will, soll dies künftig gratis tun können. Zudem sieht das Wassergesetz vor, dass Landanlage-Konzessionen schrittweise ins Privateigentum überführt werden können. Doch es ist nicht Aufgabe des Staates, Geschenke an einzelne Privilegierte zu machen. Die öffentlichen Güter sind in erster Linie für alle da; das Recht auf ihre exklusive Nutzung darf auf keinen Fall gratis sein, Damit steigt nur die Zahl der Konzessionsgesuche, und es entsteht die Gefahr der Reservationitis, wodurch die Nutzung von Gewässern und Ufern am Ende vollständig blockiert wird.

Wassergesetz NEIN

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